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Führerscheine

Führerscheinklassen

Wir bilden die Klassen A = Motorrad beschränkt, A direkt = Motorrad Direkteinstieg, A 1 =   Leichtkraftrad 125 ccm, B = Pkw, BE = Pkw mit Anhänger, M = Roller / 50ccm und Mofa aus! Hier alle EU Klassen auf einem Blick.

     EU Klassen ab 2013

  • AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen oder Fahrräder mit Hilfsmotor), bis 45 km/h, bis 50ccm, bis 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, bis 50 ccm³, bis 4 kW

    Ab 16 Jahren

    -

    Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraft-fahrzeugen(Elektrofahrzeuge ohne Batterie)

  • A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg) Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 cm³, bis 15 kW

    Ab 16 Jahren

    AM

    -

  • A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

    Ab 18 Jahren

    AM / A1

    bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

  • A

    Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 cm³, über 15 kW

    24 Jahre (bei Direktzugang)

     

    21 Jahre (dreirädrige KFZ über 15 kW)

     

    20 Jahre (Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A 2)

    AM / A1 / A2

     

    bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

  • B

    Kraftfahrzeuge (außer A1,A2,A) bis 3500 kg, bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)

    18 Jahre

     

    17 Jahre bei "Begleiteten Fahren"

    AW / L

    unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland

  • B 96

    Kraftfahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)

    siehe B

    siehe B

    Erwerb durch Fahrerschulung

  • BE

    Kraftfahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg

    siehe B

    siehe B

    Erwerb durch praktische Prüfung

  • C1

    Kraftfahrzeuge –(außer AM,A1,A2,A) über 3500 kg bis 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750 kg

    18 Jahre

    siehe B

    -

  • C1E

    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

    1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)

    2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger über 3500 kg (Kombination max. 12000 kg)

    siehe C1

    siehe BE

     

    D1E, wenn D1

    vorhanden

    -

  • C

    Kraftfahrzeuge –(außer AM, A1, A2, A) über 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750 kg

    21 Jahre

    18 Jahre mit Grundquali BKF, bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf

    C1

    Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

  • CE

    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (sattel-) Anhänger über 750 kg

    siehe C

    C1E/BE/T

     

    D1E, wenn D1 vorhanden

     

    DE, wenn D vorhanden

    siehe C

  • D1

    Kraftfahrzeuge (außer  AM, A1, A2, A) mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz

    (auch mit Anhänger mit einer GM von nicht mehr als 750 kg)

    21 Jahre

     

    18 Jahre mit Grundquali BKF, bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf

    siehe B

    Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

  • D1E

    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

    siehe D1

    BE

     

    C1E, wenn C1 vorhanden

     siehe D1

  • D

    Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz

     

    (auch mit Anhänger mit einer GM von nicht mehr als 750 kg)

    24 Jahre

     

    23 Jahre mit "beschleunigte Grundquali BKF"

     

    21 Jahre mit Grundquali BKF oder mit "beschleunigte Grundquali BKF" (Linienverkehr bis 50 km/H)

     

    20 Jahre bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf

     

    18 Jahre bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km/h)

    D1

    Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

  • DE

    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

    siehe D

    D1E/ BE

     

    C1E, wenn C1 vorhanden

     siehe D

  • E

    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (außer die in Klasse B fallenden Fzg-Kombinationen; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zul. GM der Kombination 12000 kg und die zul. GM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen; bei der Klasse D1 E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

    -

    Vorbesitz entspr. Klasse des ziehen-den Fzg

    -

  • T

    Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke eingesetzt werden. (jeweils auch mit Anhänger)

    Ab 16 Jahren

    AM / L

    Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre

  • L

    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (und Kombi-nationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden)

     

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h (auch mit Anhängern)

    Ab 16 Jahren

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