Führerscheine
Führerscheinklassen
Wir bilden die Klassen A = Motorrad beschränkt, A direkt = Motorrad Direkteinstieg, A 1 = Leichtkraftrad 125 ccm, B = Pkw, BE = Pkw mit Anhänger, M = Roller / 50ccm und Mofa aus! Hier alle EU Klassen auf einem Blick.
EU Klassen ab 2013
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen oder Fahrräder mit Hilfsmotor), bis 45 km/h, bis 50ccm, bis 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, bis 50 ccm³, bis 4 kW
Ab 16 Jahren
-
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraft-fahrzeugen(Elektrofahrzeuge ohne Batterie)
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg) Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 cm³, bis 15 kW
Ab 16 Jahren
AM
-
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Ab 18 Jahren
AM / A1
bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
A
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 cm³, über 15 kW
24 Jahre (bei Direktzugang)
21 Jahre (dreirädrige KFZ über 15 kW)
20 Jahre (Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A 2)
AM / A1 / A2
bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
B
Kraftfahrzeuge (außer A1,A2,A) bis 3500 kg, bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
18 Jahre
17 Jahre bei "Begleiteten Fahren"
AW / L
unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland
B 96
Kraftfahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
siehe B
siehe B
Erwerb durch Fahrerschulung
BE
Kraftfahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
siehe B
siehe B
Erwerb durch praktische Prüfung
C1
Kraftfahrzeuge –(außer AM,A1,A2,A) über 3500 kg bis 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750 kg
18 Jahre
siehe B
-
C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)
2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger über 3500 kg (Kombination max. 12000 kg)
siehe C1
siehe BE
D1E, wenn D1
vorhanden
-
C
Kraftfahrzeuge –(außer AM, A1, A2, A) über 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750 kg
21 Jahre
18 Jahre mit Grundquali BKF, bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf
C1
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (sattel-) Anhänger über 750 kg
siehe C
C1E/BE/T
D1E, wenn D1 vorhanden
DE, wenn D vorhanden
siehe C
D1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer GM von nicht mehr als 750 kg)
21 Jahre
18 Jahre mit Grundquali BKF, bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf
siehe B
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
siehe D1
BE
C1E, wenn C1 vorhanden
siehe D1
D
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer GM von nicht mehr als 750 kg)
24 Jahre
23 Jahre mit "beschleunigte Grundquali BKF"
21 Jahre mit Grundquali BKF oder mit "beschleunigte Grundquali BKF" (Linienverkehr bis 50 km/H)
20 Jahre bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf
18 Jahre bei Ausbildung BKF, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km/h)
D1
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
siehe D
D1E/ BE
C1E, wenn C1 vorhanden
siehe D
E
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (außer die in Klasse B fallenden Fzg-Kombinationen; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zul. GM der Kombination 12000 kg und die zul. GM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen; bei der Klasse D1 E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
-
Vorbesitz entspr. Klasse des ziehen-den Fzg
-
T
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke eingesetzt werden. (jeweils auch mit Anhänger)
Ab 16 Jahren
AM / L
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (und Kombi-nationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h (auch mit Anhängern)
Ab 16 Jahren
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