0173 / 853 33 36

02335 / 97 37 21

ralf@fahrschule-woeste.de

News

Hallo Kai!

01.03.2018

Kai unterstützt Ralf seit Anfang 2018 bei der Beratung und Büroarbeit. Auch bei euren ersten Fahrstunden auf dem Fahrsimulator ist er für euch da. Eins seiner größten Hobbys ist der Fußball.

Fahrsimulator

MEHR ERFAHREN

14.11.2017

Die Ansprüche an das Autofahren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich geändert und sind stetig gestiegen. (...) Der Sitz ist ein echter Autositz und das Cockpit im Simulator ist ausgestattet wie in einem modernen Pkw. Drei große 32 Zoll Flachbildschirme simulieren die Sicht aus dem Auto nach vorn und zu beiden Seiten eindrucksvoll.

Wiedereröffnung nach Renovierung

24.10.2015

Die Fahrschule in Grundschöttel, Goethestr. 1, wurde komplett renoviert. Wir freuen uns Euch zur großen Wiedereröffnung am Mittwoch, den 4. November 2015 zwischen 16 Uhr und 18 Uhr begrüßen zu dürfen! Kommt vorbei und feiert mit uns! Wir freuen uns auf Euch!

Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet

19.01.2013

Ab dem 15.01.2013 sind Führerscheine grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt und ausgestellt werden. Die Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

 

  • Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, das nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden muss – ohne ärztliche oder sonstige Untersuchung, aber mit neuem Foto.
  • Die Fahrerlaubnisse L, T, AM, A1, A2, A, B und BE bleiben unbefristet gültig, für die Klassen C und D gelten die Befristungen wie bisher: je 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ab dem 45. Lebensjahr je 5 Jahre für die Klassen C1, C1E.
  • Achtung Altinhaber! Ihre Führerscheine müssen bis spätestens zum 18.01.2033 umgetauscht werden.

Neue Führerscheinklassen seit 2013

15.01.2013

Es gibt die neuen Führerscheinklassen. Der Überblick ist schwierig. Eine aktuelle Auflistung findet Ihr unter "Führerscheine".

 

Neben der grundsätzlichen Änderung der Kraftfradklassen sind wesentliche Änderungen:

 

PKW und Anhänger Kombinationen werden nur noch nach der Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unterschieden.

Erlaubt sind

 

  • mit der Klasse B alle Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 t zG,
  • mit der Klasse B + Schlüsselzahl 96 Kombinationen bis 4,25 t zG (Anhänger bis 3,5 t),
  • mit der Klasse BE alle B-Fahrzeug-Kombinationen bis 7 t zG (Anhänger bis 3,5 t) und
  • für Anhänger mit mehr als 3,5 t zG ist die C1E-Fahrerlaubnis auch beim B-Zugfahrzeug erforderlich.

 

Das Mindestalter bei den C und D Führerscheinen wurde erhöht.

 

  • in den Klassen C und CE auf 21 Jahre, außer im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung (BKF), dann ab 18 Jahre
  • in den Klassen D und DE auf 24 Jahre, außer im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung, dann je nach Berufsausbildung ab 18, 20, 21 oder 23 Jahre.

Neuregelung zur Winterreifenpflicht tritt in Kraft

06.01.2011

MEHR ERFAHREN

Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun ist die neue Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft getreten.

Der Führerschein ab 17

15.11.2006

MEHR ERFAHREN

Was vorher ein Modellprojekt in NRW war, gilt ab sofort bundesweit: "Begleitetes Fahren ab 17". Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.

Die neue Fahschulseite ist Online

01.11.2004

Hallo! Ab heute ist sie nun ONLINE. Die neue Homepage der Fahrschule Woeste. Wir hoffen, sie gefällt euch. Bei Anregungen, Fragen oder Kritik schreibt mir doch einfach eine E-Mail an ralf@fahrschule-woeste.de

 

euer Ralf

Neue Führerscheinklasse S

01.09.2004

MEHR ERFAHREN

Das Bundesverkehrsministerium hat die Verordnung zur neuen Führerscheinklasse S dem Bundesrat zugeleitet, der sich in Kürze abschließend damit befassen wird.

 

Die Klasse S bezieht sich auf dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 qcm bzw. einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.

Merkblatt für den Führerscheinumtausch

01.09.2004

Der Umtausch des bisherigen Führerscheins ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland freiwillig. Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben erhalten und werden beim Umtausch in die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend berücksichtigt.

Hinweise für Inhaber der Klasse 2

01.09.2004

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, da ab 01.01.2001 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 erlischt. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2, die ab dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahreuge der Klasse 2 mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnisse der Klasse 2 (künftig Klasse CE) werden auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und Überprüfung der Sehleistung.

Hinweise für Inhaber der Klasse 3

01.09.2004

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12t geführt werden. Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen/Züge über 12t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt, die bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet wird. Zur Verlängerung sind für diese Fahrerlaubnisklassen alle 5 Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen/Züge geführt werden. Inhaber der Klasse 3, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, um die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse CE (beschränkt) zu behalten.

Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

01.09.2004

Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibus) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beantragen.Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:

 

1. Regelfall

Der bisherige Führerschein wird einbehalten. Der neue Führerschein wird per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheins wird eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die im Inland berechtigt, ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen. Hierdurch erübrigen sich weitere Behördengänge.

 

2. Der Führerschein verbleibt beim Fahrerlaubnisinhaber

Dem Antrag auf Umtausch wird eine Kopie des bisherigen Führerscheins beigefügt. Nach Fertigstellung des neuen Führerscheins muss bei der Fahrerlaubnisbehörde (nicht bei der örtlichen Behörde oder Bezirksverwaltungsstelle) der bisherige Führerschein eingetauscht werden. Es entstehen zusätzliche Wege und Zeitaufwand.

Schön, dass Ihr unsere Seite besucht!

Wenn Ihr noch keinen Führerschein habt, dann seid Ihr bei uns garantiert richtig. Wir finden für jeden Typen die passende Ausbildungsmethode.

Unser professionelles und sachkundiges Team führt Euch mit sicherer Hand zu einer erfolgreich bestandenen Führerscheinprüfung und somit zu Eurem Führerschein. Und der Spaß soll dabei ja auch nicht zu kurz kommen!

Lust bekommen?

Informiert Euch über unser gesamtes Leistungsspektrum. Wir freuen uns auf noch mehr Zuwachs und wünschen allen viel Erfolg!

Kontakt

Osterfeldstrasse 35

58300 Wetter-Wengern

02335 / 97 37 21

02335 / 97 37 21

ralf@fahrschule-woeste.de

FAHRSCHULE WOESTE

Datenschutz

Impressum

Webdesign © 2016 Roll it Films